Zwischen Freiheit und Pflicht

Die Wehrpflicht kam, dann ging sie wieder – und wurde schließlich durch einen freiwilligen Dienst abgelöst. Wie wurde der Wehrdienst in Deutschland, was er heute ist?

Eine Chronik von Michael Blum

Als Russland vor etwa vier Jahren die Ukraine überfiel, sprach der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) von einer „Zeitenwende“. Das hieß für ihn auch, dass die Bundeswehr sich verändern muss. Über alle Zeiten hat sich eines kaum geändert: Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Wehrdienst nötig ist. Der Militärdienst hat in vielen Ländern Tradition. Wie war es in Deutschland?

Nach der Reichsgründung 1871 führt Deutschland die allgemeine Wehrpflicht ein. Am 2. Mai 1874 wird das Reichsmilitärgesetz unterzeichnet. Nach französischem Vorbild werden junge Männer zum Dienst verpflichtet – vom 20. Lebensjahr an und für sieben Jahre, zunächst im aktiven Militärdienst, anschließend als Reservisten und in der Landwehr. Einen zivilen Ersatzdienst gibt es nicht.

Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg und dem Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreichs war auch die Wehrpflicht erst einmal vorbei. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten kommt der Dienst an der Waffe zurück. Am 16. März 1935 wird das „Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht“ erlassen, in dessen Rahmen die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt wird. Der Dienst dauert zunächst ein Jahr und wird dann auf drei Jahre verlängert. Eine Wahlmöglichkeit gibt es weiterhin nicht.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs dauert es ein paar Jahre, ehe in Westdeutschland die Bundeswehr entsteht. Am 12. November 1955 erhalten die ersten Soldaten ihre Ernennungsurkunden. „Bundeswehr“ heißt die Truppe offiziell aber erst mit dem Soldatengesetz, das im März 1955 beschlossen wird.

Auf die Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes am 7. Juli 1956 folgt zwei Wochen später, trotz enormer Widerstände der SPD, das Inkrafttreten der allgemeinen Wehrpflicht aller Männer von 18 Jahren an. Die umstrittene Wehrpflicht berücksichtigt erstmals allerdings auch die Möglichkeit, den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern und stattdessen einen sogenannten Zivildienst zu leisten.

Die ersten Wehrpflichtigen treten in Westdeutschland ihren Dienst an, nachdem sie Anfang des Jahres gemustert, also körperlich auf ihre Eignung hin untersucht, wurden. Die Wehrpflicht dauert ein Jahr. Die DDR führt ihren Wehrdienst erst später, im Jahr 1962, ein. Wer dort den Dienst an der Waffe verweigert, wird sogenannter Bausoldat – und muss dabei helfen, militärische Anlagen zu errichten.

Dem Grundgesetz wird Artikel 12a hinzugefügt. Er sieht vor, dass nur Männer von 18 Jahren an Wehrdienst leisten müssen. Damit sind die Grundzüge des Dienstes fest verankert.

Der Einsatz einer neuer Kommission zur Wehrstruktur führt dazu, dass die internen Strukturen der Truppe überprüft werden. Die Kommission empfiehlt unter anderem eine flexiblere Auswahl der Wehrpflichtigen, den Ausbau freiwilliger Dienste und eine schrittweise Öffnung hin zu einer teilprofessionellen Bundeswehr. Zum ersten Mal werden Zweifel laut, ob sich die Bundeswehr die richtigen Rekruten in die Kasernen holt.

Mit einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs Anfang des Jahrtausends fällt das jahrzehntelange Verbot für Frauen, in kämpfenden Einheiten der Bundeswehr dienen zu können. Daraufhin wird am 19. Dezember 2000 das Grundgesetz geändert. Es ermöglicht Frauen bei entsprechender Eignung fortan einen (freiwilligen) Dienst an der Waffe. Bis dahin durften sie allenfalls im Sanitätsdienst oder beim Militärmusikkorps tätig sein. 

Das Bundeskabinett beschließt, dass die allgemeine Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt wird. Als Grund führt die Regierung an, dass es nicht mehr nötig sei, so viele junge Rekruten auszubilden, und dass der Truppe dafür auch die Ressourcen fehlten. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wirbt später für einen sogenannten Bundesfreiwilligendienst bei der Truppe.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nennt den kurz zuvor von Russland begonnenen Angriffskrieg auf die Ukraine in einer vielbeachteten Rede im Deutschen Bundestag eine „Zeitenwende“. Mit einem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro und einer Erhöhung des Verteidigungsetats auf mehr als 50 Milliarden Euro soll die jahrzehntelange Unterfinanzierung der Bundeswehr beendet werden. Mit den Investitionen will die Bundesregierung die Truppe für die neue Bedrohungslage rüsten.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bezeichnet das Aussetzen der Wehrpflicht als Fehler. Vor dem Hintergrund der russischen Bedrohung spricht er sich dafür aus, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Dafür verwendet er den Begriff „Kriegstüchtigkeit“: Die Bundeswehr soll wieder in der Lage sein, in einem Krieg zu kämpfen.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) stellt die Grundzüge seines neuen Wehrdiensts in Berlin vor. Der Dienst an der Waffe soll demnach freiwillig bleiben. Doch ein bisschen Zwang plant der Minister dann doch: Erwachsene Männer sollen, anders als Frauen, einen Fragebogen verpflichtend beantworten. Zur Auswahl stehen dann ein sechsmonatiger Grundwehrdienst oder ein bis zu 23 Monate dauernder Wehrdienst mit Möglichkeiten zur weiteren Qualifizierung. Frauen können freiwillig an dem Programm teilnehmen.

Im Bundestag konkretisiert Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) seine Pläne zum Wehrdienst. Während die Union schärfere und verbindliche Regeln fordert, sind sich die Grünen und die Linken einig in ihrer Ablehnung gegenüber den Plänen des Ministers. In der SPD gibt es unterschiedliche Vorstellungen, was zu tun ist. Besondere Aufmerksamkeit erlangt die Idee des Ministers, im Zweifel das Los entscheiden zu lassen, wer zum Bund soll und wer nicht, sollten sich nicht genügend freiwillige Rekruten finden.

Die Koalition aus Union und SPD will ihre Pläne für ein Wehrdienstgesetz vorstellen, die Union hat sogar schon eine Pressemitteilung formuliert. Doch die Pressekonferenz, auf der das Vorhaben dargelegt werden soll, wird kurzfristig abgesagt. In den Regierungsparteien gibt es Streit darüber, was zu tun ist, sollten sich nicht genug freiwillige Wehrdienstleistende finden. Die SPD, die den Verteidigungsminister stellt, hadert mit dem geplanten Losverfahren. Und der Union gehen die Pläne nicht weit genug, sie will im Fall der Fälle die Wehrpflicht zurückhaben.

Nach einem Herbst der Auseinandersetzungen um den richtigen Kurs beim Wehrdienst stimmt der Bundestag über das Wehrdienstgesetz der Bundesregierung ab. Union und SPD bringen ihren Entwurf durch, der einen freiwilligen Dienst vorsieht, bei dem die Männer einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen müssen und die Frauen dies tun können.

Der reformierte Wehrdienst tritt in Kraft. Männer vom Geburtsjahrgang 2008 an bekommen fortan Post zum 18. Geburtstag. In dem Fragebogen müssen sie Angaben unter anderem über ihr Interesse an einem Dienst an der Waffe machen. Geeignete und interessierte Kandidaten sollen dann zu einem Gespräch eingeladen und gemustert werden.

Das Bild ganz oben zeigt Soldaten der Bundeswehr bei einem Manöver im Jahr 1968. Foto: Bundeswehr/Günther Oed