Geburtstagsgrüße von der Truppe

Die Jugend diskutiert, denn sie hat zum Geburtstag nicht nur Post von Familie und Freunden im Briefkasten, sondern auch von der Bundeswehr. Mit dem Brief, den alle Jugendlichen von Jahrgang 2008 an bekommen, lädt die Truppe zur Musterung ein. Jeder muss sich also fragen: Will ich das, kann ich das – und was bedeutet es, Wehrdienst zu leisten?

Von Lucy Medert und Arved Mittelstädt

Die Reform des freiwilligen Wehrdiensts betrifft alle jungen Deutschen, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren worden sind. Dabei gelten für Männer und Frauen unterschiedliche Regeln. Was kommt da auf die Betroffenen zu? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Nein. Der Wehrdienst in der Kaserne ist komplett freiwillig. Mit dem Brief will die Bundeswehr zunächst herausfinden, welche jungen Erwachsenen überhaupt in der Lage wären, Dienst an der Waffe zu leisten. Die sogenannte Wehrerfassung steht im Mittelpunkt. Wer Interesse an der Bundeswehr hat, kann das der Truppe bei dieser Gelegenheit zwar gleich mitteilen. Zurück zur alten Wehrpflicht will die Bundesregierung mit der Reform allerdings nicht. Niemand muss zur Bundeswehr, der das nicht will.

Kurz nach der Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 wurde die Wehrpflicht im Grundgesetz verankert. Junge Männer waren seither verpflichtet, Wehrdienst zu leisten. Wer das nicht wollte und zu begründen wusste, konnte den Dienst an der Waffe verweigern und stattdessen Zivildienst leisten, etwa im Krankenhaus. Nach dem Ende des Kalten Kriegs galt die Wehrpflicht vielen als nicht mehr zeitgemäß, im Jahr 2011 wurde sie unter Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ausgesetzt. In der Folge ist die Truppe deutlich geschrumpft, viele Kasernen wurden aufgegeben.

Inzwischen wird vor allem Russland wieder deutlich stärker als Bedrohung der Sicherheit in Europa angesehen. Nach Auffassung der NATO braucht die Bundeswehr mindestens 460.000 Soldaten, um mögliche Gegner wirksam abzuschrecken. Aktuell verfügt die Truppe allerdings nur über etwa 184.000. Die Bundesregierung will die Zahl der Soldaten daher möglichst schnell erhöhen. Vor diesem Hintergrund hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) eine Reform des Wehrdienstes erarbeitet.

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Demnach sollen alle Jugendlichen, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren worden sind, einen Brief von der Bundeswehr bekommen, wenn sie volljährig werden. Die ersten Briefe wurden nach Angaben der Bundeswehr im Januar verschickt. Neben einem Anschreiben bekommen die jungen Frauen und Männer einen QR-Code zugeschickt. Dieser führt zu einem Online-Fragebogen. Männer müssen ihn beantworten, Frauen können das tun.

Das hat damit zu tun, dass das Grundgesetz die derzeit ausgesetzte Wehrpflicht nur für Männer vorsieht. Auf dieser Grundlage ist die aktuelle Reform entstanden. Um auch Frauen zur Beantwortung des Schreibens verpflichten zu können, müsste zuvor das Grundgesetz entsprechend geändert werden. Dazu ist die Bundesregierung aus Union und SPD nicht bereit. Und selbst wenn: Sie würde für ein solches Vorhaben im Bundestag Stimmen der Opposition benötigen. Denn um das Grundgesetz zu ändern, braucht es eine Zweidrittelmehrheit, welche die Koalition nicht hat.

Mit den Fragen will die Bundeswehr sich einen Überblick darüber verschaffen, wer zum Dienst an der Waffe geeignet wäre oder wer grundsätzlich daran interessiert ist. Die Truppe fragt unter anderem nach dem aktuellen Körpergewicht, einer Selbsteinschätzung der körperlichen Fitness und sie wissen, ob zum Beispiel eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt, das jeweilige Versorgungsamt also einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat. Darüber hinaus interessiert sich die Bundeswehr für den höchsten vorhandenen beziehungsweise angestrebten Bildungsabschluss, fragt nach Sprachkenntnissen und eventuell vorhandenen Führerscheinen. Schließlich will die Bundeswehr wissen, wie lange und in welchem Bereich der Truppe man eingesetzt werden möchte. Die aktuell entscheidendste Frage ist aber die nach der Motivation für den Wehrdienst. Hier sollen junge Männer und Frauen ihr Interesse auf einer Skala von null bis zehn angeben.

Nach Erhalt des Briefes bleibt ihnen ein Monat, um den Fragebogen auszufüllen. Geht in dieser Zeit keine Meldung bei der Bundeswehr ein, bekommen die Betroffenen eine weitere Aufforderung und eine erneute Frist. Wenn auch diese ohne Antwort verstreicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Weil Frauen nicht auf den Brief antworten müssen, gibt es für sie auch keine Fristen.

Der Begriff Musterung beschreibt eine medizinisch-psychologische Untersuchung, mit der die grundsätzliche Eignung einer Person zum Dienst an der Waffe festgestellt wird. Derzeit muss noch niemand zur Musterung gehen. Die Bundeswehr lädt zunächst nur jene jungen Männer und Frauen zur Untersuchung ein, die im Fragebogen ein grundsätzliches Interesse am Wehrdienst angegeben haben. Später sollen dann alle Männer gemustert werden, auch jene, die kein Interesse am Wehrdienst haben.

Die Musterung soll in ganz Deutschland in sogenannten Karrierecentern der Bundeswehr und in mehr als 20 neu gebauten Musterungszentren stattfinden. Die derzeitige Vorauswahl per Fragebogen führt dazu, dass nicht alle auf einmal gemustert werden, denn aktuell verfügt die Bundeswehr noch nicht über genügend Musterungszentren. Erst im Jahr 2027 soll mit den verpflichtenden Musterungen für alle begonnen werden. Schrittweise und mit der Vergrößerung der Zentren werden dann auch die Regelungen zur Musterung angepasst.

Für den Ablauf und die einzelnen Schritte der Untersuchung gibt es strenge Regeln. Die Musterung besteht aus organisatorischen Teilen, ärztlichen Untersuchungen, Tests und Gesprächen und dauert voraussichtlich sechs Stunden pro Person. Sie beginnt mit einer Voruntersuchung, die Blutbild, Drogentest und Urinprobe umfasst. Mitzubringen sind Personalausweis und medizinische Unterlagen. Danach erfolgt nach Recherchen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) eine vollständige Untersuchung des Körpers inklusive Seh- und Hörtests sowie Belastungs- und Beweglichkeitstests. Außerdem gibt es einige Aufgaben am Computer, die die kognitiven Fähigkeiten testen sollen. Bei Auffälligkeiten kann es gesonderte Gespräche mit medizinischem oder psychologischem Fachpersonal geben. Zum Abschluss wird das Ergebnis der Musterung in einem Gespräch mitgeteilt. Das RND bezieht sich hierbei auf bisherige Erfahrungen und Pläne der Regierung. Die Bundeswehr macht keine genauen Angaben zu den genauen Untersuchungen und Tests, damit, wie sie sagt, die Ergebnisse nicht  verfälscht werden.

Zunächst einmal nur eines: Dass die jeweilige Person körperlich und geistig in der Lage wäre, Dienst an der Waffe zu leisten. Nach dem Gesetz ist die Entscheidung für einen Wehrdienst freiwillig. Das muss allerdings nicht immer so bleiben. Das neue Gesetz enthält die Möglichkeit, dass die vor Jahren ausgesetzte Wehrpflicht für Männer wieder eingeführt wird, wenn die Truppe über den freiwilligen Wehrdienst zu wenige Soldaten findet. Allerdings müsste der Bundestag darüber einen gesonderten Beschluss treffen. Bis auf Weiteres bleibt der Wehrdienst also freiwillig.

Wer die Musterung erfolgreich durchlaufen hat und als tauglich gilt, kann sich freiwillig für den Wehrdienst melden. Sowohl online als auch in den Karrierecentern der Bundeswehr können Interessierte sich bewerben. Auch die Truppe selbst schickt nach der Musterung Einladungen an geeignete Personen. Das Karrierecenter informiert dann über die möglichen Dienstformen und Verpflichtungszeiten. Bei bestimmten Diensten gibt es noch einmal gesonderte Eignungstests, die bestimmte Fähigkeiten genauer prüfen als bei der Musterung. Wenn dann alle Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es zur Verpflichtung. Der angehende Soldat oder die angehende Soldatin bekommt ein Arbeitsangebot der Bundeswehr und verpflichtet sich mit der Unterschrift wie bei anderen Arbeitsverträgen auch. Danach folgt die allgemeine Grundausbildung, die drei Monate dauert. Hier lernen die Rekruten militärisches Grundwissen, den Umgang mit der Waffe und ihre Rechte und Pflichten kennen.

Ja. In Deutschland gilt nach Artikel 4 des Grundgesetzes die Religions- und Gewissensfreiheit. Niemand muss also gegen seinen Willen handeln. Für den Wehrdienst bedeutet das, dass niemand zum Dienst an der Waffe gezwungen werden darf. Auch wenn der Wehrdienst aktuell freiwillig ist, kann jeder den Dienst an der Waffe verweigern – grundsätzlich und damit gewissermaßen vorsorglich, falls sich die Gesetzeslage eines Tages ändert. Behördenangaben zufolge haben im vergangenen Jahr mehr als 3800 Deutsche den Kriegsdienst verweigert. Vor dem russischen Angriff auf die Ukraine stellten im Jahr 2021 nur knapp 200 Menschen einen Antrag.

Jeder kann sich unabhängig vom neuen Wehrdienstmodernisierungsgesetz freiwillig bei der Bundeswehr melden. Dann kann man ebenfalls zur Musterung gehen und sich, wenn man als tauglich gilt, bewerben und verpflichten. Freiwilligen Wehrdienst können allerdings nur Personen machen, die mindestens 17 Jahre alt sind. Wer sich mit 17 freiwillig meldet, benötigt eine Einverständniserklärung der Eltern und muss die Schulpflicht bereits erfüllt haben. Eine weitere Voraussetzung für Freiwillige aller Altersgruppen ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit kommt es auf den Einzelfall an, da manche Staaten den Dienst an der Waffe in einem anderen Land, in diesem Fall den Wehrdienst in Deutschland, unter Strafe stellen.

Im Podcast zum Thema hat Co-Autorin Lucy Medert die wichtigsten Fragen und Antworten noch einmal zusammengefasst. Und auf Instagram erklärt sie die wesentlichen Punkte noch einmal kurz und knapp.

Das Bild oben zeigt ein Auswahlverfahren der Bundeswehr in Zweibrücken. Foto: Bundeswehr/Martin Stollberg